Straßenverkehrsrecht in meiner Kanzlei
In den meisten regionalen Rechtsanwaltspraxen finden sich zwangsläufig zahlreiche Fälle im Bereich des Verkehrsrechts, weil die meisten Mandanten auf lange Sicht nicht von Verkehrsunfällen, Bußgeldern und Führerscheinproblemen verschont bleiben.
Deshalb habe ich mich schon frühzeitig zu Beginn meiner Anwaltstätigkeit vor 30 Jahren im Verkehrsrecht spezialisieren können und 2006 nach Einführung weiterer Fachanwaltschaften die Fachanwaltschaft im Verkehrsrechts erwerben können. Seit 1986 bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im deutschen Anwaltverein DAV und besuche seitdem regelmäßig verkehrsrechtliche Tagungen und verfolge die neueste Entwicklung des Verkehrsrechts in mehreren Fachzeitschriften.
Verkehrsrechtliche Mandate
Im Einzelnen beraten und unterstützen wir Sie bei folgenden verkehrsrechtlichen Problemen:
- Schadensregulierung nach Verkehrsunfall: Unfallbearbeitung, Schmerzensgeld, Personenschaden, Sachschaden
- Recht beim Autokauf: Sachmängel, Gewährleistung, Garantiefälle, Leasing
- Bußgeld im Straßenverkehr; Verkehrsordnungswidrigkeiten, Messverfahren, Geschwindigkeitsmessung, Abstandsmessung, Radarmessung, Lasermessung, Rotlichtmessungen
- Fahrverbote; Punktekonto im VZR/FAER, Verkehrszentralregisterauskunft, Nachschulung, Punkteabbau, verkehrspsychologische Beratung
- Verkehrsstrafrecht / Straftaten im Straßenverkehr: Alkoholfahrten, BTM- Beeinflussung, Führerscheinentzug, Sperrfrist
- Verkehrsverwaltungsrecht: Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage, Antrag auf Fahrerlaubnis
- Medizinisch-psychologische Begutachtung: Fahreignungsprüfung, Fahreignungsbegutachtung
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis auf Probe, Nachschulung, Vorbereitung auf den MPU-Test, Fahrtenbuchauflage
- Transport- und Speditionsrecht: Fahrpersonalrecht, Ladungssicherung, Ruhezeiten
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht hat durch die Rechtsprechung eine starke Zergliederung mit einer damit verbundenen Unübersichtlichkeit erfahren. Deshalb wurde es schließlich auch als eigenes Fachgebiet anerkannt. Die Fachanwaltsbezeichnung wird nach umfangreicher Vorbildung und drei Prüfungsarbeiten nur verliehen, wenn auch ausreichende praktischer Erfahrung nachgewiesen wird. Deshalb führen nur wenige Kollegen im hiesigen Bezirk diese Fachanwaltbezeichnung. Nach dreißigjähriger Tätigkeit konnte ich diese Praxiserfahrung nachweisen. Als Fachanwalt bin ich ferner zur stetigen Fortbildung verpflichtet. In der hauseigenen Bibliothek kann auf die relevanten Fachbücher, Gesetzeskommentare und aktuelle Zeitschriften des Verkehrsrechts schnell zurückgegriffen werden. Auf Seminaren und Tagungen werden die neusten Entwicklungen dargestellt und diskutiert.
Wegen der Komplexität des Verkehrsunfallrechts, insbesondere im Bereich der Personenschäden, aber auch im Ordnungswidrigkeitenrecht bei der Anfechtung von Bußgeldern und zum Erhalt der Fahrerlaubnis bei Fahrverbot und Entziehung, sind Sie beim Fachanwalt am besten aufgehoben. Hier können sich auf eine Optimierung ihrer Rechtsansprüche verlassen.