Im Grundstücksrecht kann ich als Rechtsanwalt und Notar auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege aber auch im Bereich der forensischen Tätigkeit vor Gericht zurückblicken.
Die Erfahrung zeigt, dass bei dem Erwerb oder Veräußerung eines Hausgrundstücks eine gute Vertragsgestaltung essentiell ist. Das Gesetz behandelt grundsätzlich das Haus und das Grundstück, auf dem dieses steht, als rechtliche Einheit. Man kann allerdings Wohnungseigentum bilden, und für die einzelnen Wohnungen ein Sondernutzungsrecht vereinbaren, nach denen die einzelnen Wohnungseigentümer eigentumsähnlich behandelt werden. Man kann auch nachträglich ein Haus – zum Beispiel zum Bewohnen von mehreren Generationen innerhalb der Familie aufteilen und so dem Einzelnen rechtliche Sicherheit für Investitionen und Instandhaltung zu geben.
Insbesondere wenn Probleme mit einer Baugenehmigung entstehen, hat sich diese Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetzes als Lösung angeboten. Bei Investitionen der jungen Generation in den bestehenden Grundbesitz kann auch nach Wohnungseigentumsgesetzes ein eigentumsähnliches Recht durch ein Dauerwohnungsrecht vereinbart werden. Dieses wird von den Finanzämtern auch wie ein vollwertiges Eigentum mit steuerlichen Vorteilen , wie Alleineigentum , bedacht . Bei der nicht einfachen Aufteilung kommt es auf die zeichnerisch richtige Gestaltung an. Dazu ist ein gehöriges Maß an Erfahrung erforderlich, die wir aus mehreren Jahrzehnten Gestaltung mitbringen.
Wenn es nach einem Grundstückskauf zur Sachmängelhaftung kommt, und verschwiegene oder nicht ausgeschlossene Mängel geltendgemacht werden, steht einem ein langwieriger kostenträchtiger Prozess ins Haus, der nur mit viel Geschick, richtiger Taktik und genügend Erfahrung zu bewältigen ist. Deshalb sollten vor dem Erwerb des Hauses die Möglichkeiten der Mängelerkennung ausgeschöpft werden. Auch dazu stehen wir Ihnen beratend mit einem langjährigen Erfahrungsschatz auf diesem Gebiet zur Seite, wenn wir rechtzeitig beauftragt werden.
Nachdem in vielen Bereichen das Erfordernis einer Teilungsgenehmigung durch die Bauplanungsbehörde entfallen ist , bietet sich heute – auch insbesondere im Außenbereich -bei landwirtschaftlichen Grundstücken eine nachträgliche Separierung durch Realteilung an. Die dafür erforderlichen vertraglichen Grundlagen können hier bearbeitet werden.
Auch Regelung durch Erbverträge mit der Vereinbarung eines Nießbrauchsrechts oder der Vereinbarung eines Wohnungsrechts können für Sie Sicherheiten für Investitionen schaffen, die auch durch die finanzierenden Kreditinstitute akzeptiert werden. Dabei können Grundpfandrechte in Form von Grundschulden auch ohne persönliche Haftung des Eigentümers als Sicherheit für das Darlehen gegeben werden.
Das Grundstücksrecht des BGB bietet in zahlreichen Facetten gute Möglichkeiten die hohen Werte und Investitionen in einem ausgewogenen Maße zur Zufriedenheit aller Beteiligten abzusichern. Die Kenntnis dieser Möglichkeiten aufgrund einer jahrzehntelangen Erfahrung und Handhabung bieten wir Ihnen gerne auch in einem zunächst unverbindlichen Eingangsgespräch an , zu einer geringen Beratungsgebühr, die vereinbart werden kann.