In der persönlichen Beziehung während des Mandats zu Ihnen liegt das Ziel eines für lange Zeit bestehenden Klientenverhältnisses. Das Vertrauen auch über mehrere Generationen zu erhalten, bleibt unser Ziel. Als Ihr vertrauter Ansprechpartner werde ich mich um alle ihre Rechtsprobleme kümmern und diese als „Chefsache “ behandeln. Mit vollem Einsatz aller zur Verfügung stehenden Mitteln werde ich alles daran setzen, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen oder nach Möglichkeit schon außergerichtlich zum Erfolg zu führen. Dies muß natürlich mit einem vertretbarem finanziellen Aufwand geschehen.
Neben der gerichtlichen Tätigkeit zur Prozessführung sehe ich meine Aufgabe als Rechtsanwalt im ländlichen Raum mit einer Allgemeinpraxis auch darin, ihnen die notwendige Unterstützung als „Ihr Hausanwalt “ zukommen zu lassen.
Gerade die Unterstützung im Vorfeld schwieriger rechtlicher Angelegenheiten , aber auch vor Abschluss von Mietverträgen, Arbeitsverträgen, Kaufverträgen über ein Kraftfahrzeug, Grundstücksverträgen, Partnerschaftsverträgen, Scheidungsvereinbarungen, letztwilligen Verfügungen , Vorsorgeverfügungen , Testamenten , Eheverträgen Übertragungsverträgen, Vereinssachen und Nachlasssachen und erbrechtlichen Vereinbarungen kann eine vorsorgende anwaltliche Beratung nur von Nutzen sein. Über die Kosten dieser Beratung können Sie nach neuem Recht mit dem Rechtsanwalt verhandeln. Für eine Erstberatung darf die Gebühr nicht über 190 € betragen. Über eine geringere Gebühr können Sie mit mir sicherlich eine Vereinbarung treffen.
Diese Gebühr amortisiert sich für Sie durch die Beratung und die Einsparungen und Vorteile, die sie dabei erzielen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann nämlich so manches zu Ihren Gunsten mit ihrem Vertragspartner vereinbart werden, was sie sie selbst nicht berücksichtigt haben.
Vor allem bietet die rechtzeitige vorherige Beratung Ihnen aber Sicherheit, nicht durch nachteilige Vertragsklauseln einen schweren Vermögensnachteil zu erleiden. Im „Kleingedruckten“ finden sich oft für sie nicht erkennbare versteckte nachteilige Klauseln, welche Sie überhaupt nicht unterzeichnen müssten. Ich habe es in den vergangenen Jahrzehnten in meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Vertragsangelegenheiten immer wieder erlebt, dass man Verträge nicht vor Unterzeichnung hat rechtlich prüfen lassen. Leider scheint insoweit immer noch eine große Hemmschwelle zu bestehen, Rechtsrat zu suchen. Das ist aber bitter notwendig, wenn man selbst nicht mehr den Vertragsinhalt übersieht. Auf Gutglück zu unterzeichnen , hat für viele Leute schon in den Ruin geführt. Dies gilt insbesondere für Anlagebetrügereien. Der Fachmann hätte die Fallstricke ohne weiteres erkannt, weil er auch nicht auf die Versprechungen und Hochglanzprospekte vertraut hätte. Sie sollten deshalb insoweit nicht am falschen Ende sparen.
Auch in weniger bedeutenden Angelegenheiten stehe ich Ihnen für eine kleine, der Bedeutung der Angelegenheit angemessene Beratungsgebühr zur Verfügung. Soweit sie nur geringes Einkommen haben können Sie bei mir auch einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe stellen und brauchen nicht erst einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht durch persönliche Vorsprache dort erwirken. Die Selbstbeteiligung beträgt insoweit nur 15 €.
Die Rechtsschutzversicherungen finanzieren Beratungen, insbesondere bei einem Rechtsverstoß, auch in Angelegenheiten , die sonst nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mit einer Rechtsschutzversicherung versicherbar sind, z.B. bei einem Erbfall, bei Forderungen im Vorfeld einer Scheidung, in Bausachen und in den meisten anderen Angelegenheiten, z.B. bei Abofallen und Internetfallen.
Auch eine notarielle Beratung bei Erbauseinandersetzungen, Testamentgestaltungen und Vorsorgeverfügungen ist möglich und Inhalt meiner tagtäglichen Arbeit.
Ich würde mich freuen, wenn sie zukünftig, auch durch spontane Anrufe vor Unterzeichnung einer Vereinbarung oder eines Vertrages , mir ihr Vertrauen entgegenbringen. Dafür würde ohne ausdrückliche Vereinbarung von mir allenfalls eine Gebühr von 50 € für die telefonische Beratung in Rechnung gestellt werden.