Jahrzehnte der Erfahrung auf dem Gebiet der Vorsorge
Im Bereich der Vorsorgeregelungen verfüge ich als Notar .a.D. über eine 30jährige Erfahrung bei der Beratung und Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen und letztwilligen Verfügungen, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. Soweit gewünscht, können die hier erstellten Entwürfe in der Nachbarschaft auch sogleich beurkundet werden und bei den zuständigen Stellen sicher verwahrt werden.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Die Kombination von Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen bietet Ihnen Sicherheit über viele kommende Jahrzehnte für Krisensituationen, Katastrophen und Schicksalsschläge. Diese Vorsorge sollten Sie nicht länger zurückstellen, weil die gesetzlichen Regelungen zur Vorsorge unvollständig sind und der Gesetzgeber die private Initiative zur Vorsorge-Beratung voraussetzt. Es hat sich gezeigt, dass derjenige, der diese Möglichkeiten fachlicher Beratung zur Vorsorge nutzt, im Schutze des gesetzlichen Rahmens – z.B: für die Beachtung der Vorsorgevollmachten und letztwilligen Verfügungen – große finanzielle und persönliche Vorteile hat, bei verhältnismäßig geringen Kosten. Die Gefahren der Rechtsunsicherheit unzulänglicher, selbst erstellter Verfügungen sind hinlänglich bekannt und können ohne Weiteres leicht vermieden werden.
Die Kosten der Beratung und Erstellung mit Entwurf der Urkunden zur Vorsorge sind hier auf eine maximale Gebühr von 190 € netto beschränkt und können bei geringem Vermögen mit einer Gebührenvereinbarung unterschritten werden. Durch ständige Fortbildung in jährlich 6 Seminaren und auf Tagungen, zu der ich als Fachanwalt gesetzlich verpflichtet bin, gewährleiste ich, dass die hier erstellten Entwürfe und Urkunden so aktuell sind, wie dies nichtjuristischen Beratungsstellen nicht möglich ist. Diese hohe Qualität hat sich bewährt und wurde in vielen positiven Rückmeldungen von zahllosen zufriedenen Klienten immer wieder bestätigt. Fragen Sie Ihre Bekannten, die insoweit schon die notwendige Vorsorge für sich und die eigene Familie getroffen haben.
Eine schnelle Terminvereinbarung ist hier jederzeit telefonisch möglich und wichtig, um Ihnen diese bürokratischen Hürden des Lebens ein klein wenig überwinden zu helfen, wenn Sie auf die Erfahrung und garantierte Kompetenz eines Fachanwalts für Erbrecht vertrauen, der den Bereich des Vorsorgeanwalts umfasst.