Von Gerichtsentscheidungen mit hohenSchmerzensgeldern wird schon jeder gelesen haben. Dass aber eine gute anwaltliche Vertretung von ausschlaggebender Bedeutung ist, ist dabei nicht anzuzweifeln.
Wenn man insoweit einen Spezialisten sucht, kann man auch auf die Kompetenz großer Kanzleien vertrauen. Dabei darf man aber nicht unberücksichtigt lassen, dass viele größere Anwaltsbüros ständig Versicherungen vertreten . Weil in aller Regel Versicherungen die Schmerzensgelder zahlen müssen, können kleine Büros oft mehr Unabhängigkeit zu den Versicherungen aufweisen . Insoweit gilt die Vermutung „ je größer desto besser „ gerade nicht.
Nach einem Körperschaden , sei es nach Verkehrsunfall , einer Verletzung im Krankenhaus oder aufgrund anderer Rechtsverletzungenvon sind viele Versicherungen mit der Zahlung von Schmerzensgeld in Deutschland eher sehr zurückhaltend und keineswegs freigebig.
Dabei muss man wirklich hart und zäh um sein Recht kämpfen.
Man brauchbar unbedingt die Unterstützung eines erfahrenen , engagierten , fachkundigen Rechtsvertreters.
Bei den Verhandlungen empfiehlt es sich, sich auf die Kompetenz eines erfahrenen Beraters zu verlassen. Diese Verhandlungen um Schmerzensgeld Verdienstausfallschaden , Rentenschaden und Feststellung zur Schadenserstzpflicht für alle zukünftigen Schäden sehe ich als mein Spezialgebiet an , mit vielen Abschlüssen in sechsstelliger Höhe.
In den letzten drei Jahrzehnten konnte ich beachtliche Erfolge erzielen und die anfänglichen Angebote zum Teil verzehnfachen. Es ist mir oft aufgefallen , dass die Versicherungen insoweit zunächst in direkten Verhandlung mit dem Geschädigten versuchen , diesen mit einer zu geringen Zahlung abzufinden . Es liegt auch auf der Hand ,dass ein Geschädigter den geschulten Mitarbeitern der Versicherungen seinerseits jemand entgegenstellen muss, der ebenso viele Erfahrungen im Verhandeln hat .
Mein Ziel ist es natürlich , das Größtmögliche für Sie herauszuholen , das Ergebnis zu Optimieren .Im übrigen liegt dies auch in meinem eigenen Interesse , weil mein Honorar als Teil des Schadensersatzanspruchs von der Versicherung nach der Höhe des Schmerzensgeldes gezahlt werden muss , sodass wir insoweit “ an einem Strang ziehen“.
Dass ich viele Verhandlungsergebnisse mit Ergebnissen in sechsstelliger Höhe erzielen konnte, ist es auch auf eine gute Schulung in jährlich drei bis vier Seminaren zurückzuführen. Auch bei bundesweiten Tagungen , wie dem Verkehrsgerichtstag, verfolge ich die neusten Entwicklungen im Verkehrsrecht und Schadensersatzrecht. Nicht nur für die jüngeren Mandanten spielt dabei das ReHa Menagement , also die berufliche Wiedereingliederung eine gr0ße Rolle . Die praktischen Erfahrungen aus Jahrzehnten stehen dabei aber an erster Stelle.
Wenn die streitig gebliebenen Ansprüche der Verletzten in gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden müssen , kommt es darauf an , die richtigen Gutachter auszuwählen und deren Beiziehung durchzusetzen. Schwierig ist auch , die medizinischen oder interdisziplinären Gutachten richtig zu beurteilen und die Schwachpunkte zu entdecken. Die Gutachter verwenden eine für den Laien kaum verständliche Fachsprache , und die Ergebnisse sind richtig zu deuten. Dann ist die Anwendung der richtigen Prozesstaktik gefragt. Eine geschickte Befragung des Gutachters in der Gerichtsverhandlung führt dabei zur weiteren Erkenntnissen oft zu einem besseren Ergebnis , als die oft unklaren Aussagen im schriftlichen Gutachten. Es braucht Erfahrung, um zu erkennen , was zwischen den Zeilen steht und was verschleiert wird. Wenn Sie mien Büro beauftragen, wird die Sache zur Chefsache, und sie kommen sicherlich nicht schlechter weg, als wenn sie in einem großen Büro an einen der vielen noch unerfahrenen Mitarbeiter verwiesen werden. Eine zweite Frage ist, ob dem Verkehrsrecht und Schmerzensgeldrecht in den großen Büros oft so viel Bedeutung beigemessen wird, wenn deren Kernkompetenz in lukrativeren Rechtsgebieten zu finden ist , z.B. im Wirtschaftsrecht .
Zur Höhe des Schmerzensgeldes orientieren sich auch die Gerichte an obergerichtlichen Urteilen , die zu finden sind in Urteilsveröffentlichungen .Rechtsprechungsdatenbanken ,Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und Urteilssammlungen . Dazu kann ich mit einer ständigen verbindung (ABO) , zu der Datenbank JURIS sofort die einschlägigen Urteilen abrufen. Diese größte juristische Datenbank ist mit vielen Millionen Urteilen von der öffentlcihen Hand aufgebaut worden , wobei ich als Rechtsreferendar in Speyer vor 40 Jahren etwas mitwirken durfte .
Die Urteile zum Schmerzensgeld sind recht schwierig anzuwenden, weil alle Gerichte unabhängig sind in der Beurteilung , welches Schmerzensgeld für die jeweilige Verletzungskonstellation richtig ist . Dabei ist ein Ermessen auszuüben ,unter Einbeziehung vergleichbarer Entscheidungen, nach Art der Verletzungen , Dauer der Behandlung , verbleibendem Dauerschaden , Minderung der Erwerbsfähigkeit , Verschuldensgrad und besonderen Umständen , wie Z.B. einer Zahlungsverweigerung oder Verzögerung bei der Schadensregulierung .
Die Vielzahl von Urteilen zum Schmerzensgeld ist für den Nichtfachmann schlecht zu übersehen ist.. Wenn auf den ersten Blick die Verletzungen ähnlich aussehen , ergeben sich beim Vergleich in der Regel Unterschiede in der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes durch verschiedene Gerichte Abweichungen von über 100% . Dies liegt auch daran, dass die Verletzungen oft in Kombinationen vorliegen, die sich in dieser Kombination in den veröffentlichten Urteilen zum Schmerzensgeld nicht genauso wieder finden lassen . Deshalb ist es Erfahrungssache, die Höhe des Schmerzensgeldes richtig abzuschätzen. Die Versicherungen verweisen verständlicherweise nur auf die relativ niedrigen Schmerzensgeldurteile , weil dies für sie günstig ist.
Es ist auch Erfahrungssache, wie bestimmte Verletzungsarten in Bezug auf Spätschäden einzuschätzen sind. So kommt es bei Knochenbrüchen eher zu einer vollständigen Heilung als bei Gelenksverletzungen ( z.B. kennt man den Erfahrungssatz : „ Knie heilt nie“). Eine Dauerschädigung und der damit verbundene Erwerbsschaden liegen von der Höhe des Schadensersatzanspruchs oft um ein Vielfaches höher als das Schmerzensgeld. Auch dieses ist dem juristischen Laien oft nicht bewusst. So kann es vorkommen, dass unerfahrene Rechtsanwälte sich nur auf das Standartwerk zum Schmerzensgeld , nämlich die „ Schmerzensgeldtabelle der Verfasser Hacks- Ring- Böhm „ ( ADAC und Deutscher Anwalt Verlag ) verlassen. Dagegen halte ich in die Anwendung weiterer Urteilsammlungen zum Schmerzensgeld und Schmerzensgeldtabellen für erforderlich, und auch eine EDV gestützte Recherchefür unerlässlich , um in den Verhandlungen Urteile präsentieren zu können, die zur Optimierung geeignet sind.
Erst eine gute , auf ausreichender Erfahrung beruhende , Beratung und Vertretung in Schmerzensgeldangelegenheiten führt deshalb für Sie mit Sicherheit zu einem guten Erfolg . Vertrauen ist gut , Erfahrung noch besser.