Das öffentliche Amt des Notars
Vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Oldenburg wurde ich 1987 in diesem Bezirk zum Notar ernannt, mit dem Amtssitz in Uplengen-Remels mit der Tätigkeit im Amtsgerichtsbezirk Leer. Die notarielle Tätigkeit ist die eines mit öffentlichen Beurkundungsaufgaben „Beliehenen“, in eigener Praxis tätigen Notars. Diese Tätigkeit steht unter der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts Aurich. Die notarielle Tätigkeit ist eine hoheitliche Tätigkeit aufgrund der Beleihung mit den staatlichen Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der vorsorgenden Rechtspflege durch den niedersächsischen Justizminister. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben nach der Dienstordnung für Notare, dem Beurkundungsgesetz, der Grundbuchordnung, dem FamFG, den Richtlinien und Erlassen für die Berufsausübung der Notare, der Registerordnungen , und weiterer zahlreicher gesetzlicher Regelungen übe ich als Notar ein öffentliches Amt aus. In meiner Berufsausübung werde ich dabei regelmäßig im Rahmen der Dienstaufsicht durch den Landgerichtspräsidenten den Prüfungen meiner Amtstätigkeit unterzogen.
Aufklärungs- und Belehrungsfunktion
Großen Wert lege ich auch für die nach dem Beurkundungsgesetz verpflichten vorzunehmendee Information (Belehrung) der Klienten über die oft ungewöhnlichen und schwierigen Inhalte der zu beurkundenden Verträge. Ich bin der Auffassung, dass man diese Information nicht durch „Schnellbeurkundungen “ übergehen sollte. Auch während der Beurkundung lege ich Wert darauf, den Beteiligten durch ausführliche Gespräche den Inhalt und die Tragweite der Vereinbarungen eindeutig klarzumachen.
Zur Aufklärung und notariellen Belehrung gehört viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die Sichtweise der Beteiligten. J.R. Westermann
Erfahrung und Fortbildung
Ich bin seit 1987 als Notar tätig und habe auch durch viele Notarprüfungen bestätigt bekommen, dass ich mein Amt mit großer Sorgfalt geführt habe. Die Zufriedenheit der Beteiligten, wie ich es in vielen 1000 Fällen der vergangenen Jahrzehnte erreichen konnte, bleibt weiterhin mein oberstes Ziel und Inhalt meiner Anstrengungen. Dieses erreiche ich durch eine ständige Weiterbildung in Seminaren und die Teilnahme an Tagungen , aber auch durch den Bezug mehrerer Zeitschriften zur aktuellen Unterrichtung der gesetzlichen Neuregelungen und der Entwicklung der Rechtsprechung. In schwierigen Fällen steht mir das deutsche Notarinstitut mit einer gutachterlichen Unterstützung zur Seite.
Notariatsgebühren
In diesem Bereich ist deshalb ein Wettbewerb und einer Werbung wie im Rechtsanwaltsbereich nicht erlaubt. Auch die Einhaltung der Vereinnahmung der gesetzlichen Gebühren nach der Kostenordnung in einheitlicher Weise und ohne Gewährung von Nachlässen wird durch den Bezirksrevisor kontrolliert. Die Missachtung dieser Vorschriften zieht disziplinarrechtliche Sanktionen nach sich, insbesondere auch die Einziehung des Notariats.Ich bitte Sie deshalb um Verständnis dafür, dass wir ihnen bei den Notariatsgebühren für Beurkundungen und andere Tätigkeiten nicht entgegenkommen können. Wir gehen dabei davon aus, dass dies auch von anderen Notaren im eigenen Interesse eingehalten wird und ein Wettbewerb über den Preis damit nicht stattfindet. Für die hoheitliche Tätigkeit des Notars darf deshalb auch nicht geworben werden.
Geschäftszeiten des Notariats und Beurkundungen zu Hause
Ich darf darauf hinweisen, das nach der Bundesnotarordnung die Geschäftsstelle des Notars bei mir auch bis Samstag 13:00 Uhr geöffnet ist. Auch nach dieser Zeit sehe mich jederzeit verpflichtet, notfalls auch sonntags, auf Wunsch Beurkundungen auch bei Ihnen zu Hause vorzunehmen, die allerdings mit einer Zusatzgebühr von 30 € abgerechnet werden müssen. Ich halte mich dazu auch außerhalb der Geschäftszeiten von 9 bis 18:00 Uhr für Sie über Anrufweiterschaltung jederzeit zur Verfügung.
Rechtsgeschäfte, die eine notarielle Beurkundung erfordern:
- Grundstückskaufverträge (mit Gebäuden)
- Grundstücksübertragungsverträge
- Hofübertragungsverträge
- Hypothekenbestellungen
- Grundschuldbestellung
- Löschungsbewilligungen für Grundpfandrechte
- Bestellung von persönlichen Dienstbarkeiten
- Bestellung von Nießbrauchsrechten
- Bestellung von Reallasten
- Bestellung von Wohnungsrechten
- Testamente
- Erbverträge
- Vermächtnisse
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Erbscheinsanträge
- Eidesstattliche Versicherungen
- Schuldanerkenntnisse
- Zwangsvollstreckungsunterwerfung
- Erbausschlagungen
- Beglaubigungen
- Tatsachenfeststellungen
- Nachlass Verzeichnisse
- Prioritätsverhandlungen
- Vorsorgevollmachten
- Grundstücksvollmachten
- Generalvollmachten
- Erbteilsübertragungen
- Hoffolgezeugnisse
- Landwirtschaft Verfahrensanträge